Geschichte

Die Vorsitzenden:

  • seit 2023 : Fefoua Hamman  und Ali Sari
  • 2020 - 2023:    Yin Lin aus China
  • 2018 - 2020: Dr. Olena Neumann aus der Ukraine
  • 01.-04. 2018: Dejan Mihajlovic aus Mazedonien
  • 2015 - 2017: Tengiz Kirtadze aus Georgien
  • 2013 - 2015: Meral Gründer aus der Türkei
  • 2005 - 2013: Prof. Dr. Miguel García aus Mexiko
  • 2001 - 2005: Pilar Buesa aus Spanien
  • 1986 - 2001: Roberto Alborino aus Italien

 

2015  Landes-Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG)

Als drittes Bundesland verabschiedet Baden-Württemberg ein eigenes Integrationsgesetz, das Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg (PartIntG BW). Dem Leitbild „Fördern und Fordern“ folgend werden darin, neben den Grundsätzen und Zielen gelungener Integration in Baden-Württemberg, die Integrationsaufgaben des Landes definiert. Gleichzeitig werden die Integrationsstrukturen im Land gestärkt und bessere Bedingungen für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe geschaffen. Das Gesetz enthält in den §§ 11–13 Regelungen zu den Integrationsräten und Integrationsausschüssen in Baden-Württemberg. Siehe Handreichung hierzu.

In diesem Gesetz verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg, unterschiedliche Maßnahmen umzusetzen, welche die Integration und die Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund fördern.

Nach diesem Gesetz können Gemeinde und Landkreise Integrationsräte oder Integrationsausschüsse oder beides (das Zwei-Gemium-Modell) gründen, wohl bemerkt "können", nicht "müssen" und auch nicht "sollen".

2014  Novellierung der Satzung des Migrantenbeirats

Die Wahl erfolgt von nun an nicht mehr nach Kandidatenlisten (Bündnislisten), sondern als Personenwahl.

Das Wahlalter wird von 18 auf 16 Jahren herabgesetzt, entsprechend den neuen gesetzlichen Bestimmungen.

 

2009 Novellierung der Satzung des Migrantinnen- und Migrantenbeirats

Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer ab 18 Jahren sowie alle Deutschen mit Migrationshintergrund im Sinne von Art. 116 Grundgesetz, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden (§ 5 Abs. 3 der Satzung).

 

2005  Migrantinnen- und Migrantenbeirat

Aus dem Ausländerbeirat wird der Migrantinnen- und Migrantenbeirat.

Nicht nur der Name ändert sich. Der Migrantinnen- und Migrantenbeirat besteht nun aus 19 gewählten Mitgliedern. Bei der Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirats dürfen alle Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens 6 Monaten in Freiburg wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind, wählen. Zu dem Zeitpunkt werden Freiburger_innen mit Migrationshintergrund und deutschem Pass (noch) nicht beteiligt.

Der Migrantinnen- und Migrantenbeirat entsendet 5 Vertreter_innen in den Migrationsausschuss. Gemäß Satzung wird er nur noch in diesem Ausschuss verteten, statt wie bisher in allen beratenden Ausschüssen.

Der Migrantinnen- und Migrantenbeirat erhält von nun an Haushaltsmittel.

 

2004  Bildung und Besetzung eines Migrationsausschusses - Umgestaltung des Ausländerbeirats

Noch im Jahr 2004 entscheidet der Gemeinderat, der Empfehlung der Projektgruppe zu folgen. Er beschliesst sowohl die Bildung und die Besetzung eines Migrationsausschusses als auch die Änderung des Ausländerbeirats. Dieser soll in seiner bisherigen Form abgeschafft und durch einen Migrationsbeirat in veränderten Zusammensetzung ersetzt werden.

Das erste Leitbild für Migration und Integration wird verabschiedet.

Mitglied im Migrationsausschuss sind Gemeinderät_innen sowie sachkundige Bürger_innen, darunter auch Mitglieder des Ausländerbeirats. Der Migrationsausschuss bereitet insbesondere Beschlüsse des Gemeinderats vor.

Zeitgleich wird das Büro für Migration und Integration im städtischen Dezernat III eingerichtet, der Vorreiter des Amtes für Migration und Integration.

 

2004  Empfehlung der Projektgruppe: Umsetzung eines zwei-Gremium-Modells

Beim Zwei-Gremium-Modell werden die Partizipation von Migrant_innen und die Integrationspolitik über zwei Gremien verwirklicht: über den Migrationsausschuss und über den Ausländerbeirat.

 

2003  Gründung einer Projektgruppe "Konzept für die zukünftige städtische Integrations- und Migrationspolitik"

Der Gemeinderat hat im Sommer 2003 die Einrichtung einer gemeinderätlichen Projektgruppe unter Federführung des Dezernats III zur Erarbeitung eines Konzeptes für die zukünftige Integrations- und Migrationspolitik beschlossen. Dies erfolgte nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer immer geringeren Wahlbeteiligung, der Einführung des EU-Wahlrechts im Jahr 2000 und der Erfahrungen aus der Arbeit des Ausländerbeirats vor Ort.

 

2001  Beschluss des Ausländerbeirats zur Änderung seiner Zusammensetzung

Die Migrant_innen im Ausländerbeirat bemängeln seine Zusammensetzung. Seine Mitglieder sind sowohl Migrant_innen als auch Gemeinderät_innen, wobei die Migrant_innen ein Mitglied mehr haben und dadurch die Mehrheit stellen. Dennoch wird die Zusammenarbeit aus Sicht der Migrant_innen als ungleichwertig empfungen, weil die Gemeinderät_innen über mehr Informationen und Erfahrungen verfügen sowie sprachlig und komunikativ selbstsicherer sind. Aus diesem Grund wird beschlossen, eine Änderung der Zusammensetzung des Ausländerbeirats zu beantragen. Dieser sollte zukünftig nur aus gewählten Migrant_innen bestehen.

1991  2. Ausländerbeirats

1991 werden neue politische Listen zur Wahl zugelassen, wie z. B. die marokkanische Liste, die internationale Liste, die andere-Staaten-Liste, usw.. Außerdem ändert sich die Wahlberechtigung. Ausländer_innen, die mindest 6 Monate mit ihrem Hauptwohnsitz in Freiburg registriert sind, werden zur Wahl zugelassen. Von Wahl zu Wahl, d. h. alle 5 Jahre ändern sich diese Listen.

 

1986  1. Ausländerbeirat

Vorreiter des Migrant_innenbeirats der Stadt Freiburg war der Ausländerbeirat. Er vertrat 1986 rund 24.000 nichtdeutsche Einwohner_innen Freiburgs, was 12,5 % der Bevölkerung entsprach.

Im Ausländerbeirat wirkten 14 Stadträte sowie 15 gewählte Mitglieder aus 6 so genannten Anwerbeländern mit. Die Anwerbeländer waren Griechenland, Italien, Jugoslawien, Portugal, Spanien und die Türkei. Die Migrant_innen durften nur Vertretungen aus ihrem Herkunftsland wählen. Migrant_innen aus anderen Ländern durften nicht an der Wahl des Ausländerbeirats teilnehmen. Die Wahl erfolgte nach Wählerlisten (Bündnislisten). Wahlberechtigt waren Staatangehörige dieser Anwerbeländer, sofern sie mindest 12 Monate ihren Hauptwohnsitz in Freiburg hatten und mindestens 18 Jahre alt waren.

Es war so geregelt, dass der Vorsitz des Beirats ein_e Migrant_in und die Stellvertretung ein Stadtrat bzw. eine Stadträtin innehatte. Aufgrund des Verhältnisses der Mitglieder 15 Migrant_innen zu 14 Gemeinderät_innen hatten die gewählten Migrant_innen die Mehrheit im Ausländerbeirat.

Der Ausländerbeirat war in allen beratenden gemeinderätlichen Ausschüssen vertreten.

 

1986  Beschluss des Gemeinderats zur Gründung eines Ausländerbeirats

Hintergrund dieses Beschlusses ist die Tatsache, dass Ausländer kein Wahlrecht haben und somit keine Vertretung im Gemeinderat wählen dürfen.

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