Ich möchte kandidieren!
Sie möchten sich als Kandidatin oder Kandidat für den Migrantinnenbeirat 2025 aufstellen?
Dann finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen zu einer Kandidatur.
Was sind die Voraussetzungen für eine Kandidatur?
Kandidieren dürfen alle Wahlberechtigten (siehe „Wer darf wählen?“), die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Person muss deutsch sprechen und verstehen können.
Nicht wählbar sind Personen, die
- sich in der Bundesrepublik Deutschland im Dienst ihres ausländischen Heimatstaates aufhalten; dasselbe gilt für deren Ehegattinnen/Ehegatten, Kinder und Eltern;
- infolge Richterspruchs die Wählbarkeit nicht besitzen;
- einer in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Vereinigung angehören.
Wenn Sie kandidieren möchten, müssen Sie das Formblatt "Wahlvorschlag" ausgefüllt beim Wahlamt einreichen. Dies geht frühestens ab dem 08. Januar 2025 um 8:00 Uhr und bis spätestens 06. Februar 2025 um 18:00 Uhr.
Das Formblatt steht hier rechtzeitig zum Download zur Verfügung.
Nach der Einreichung Ihrer Bewerbung erhalten Sie das Formblatt "Unterstützerunterschriften". Dieses Formblatt erhalten Sie vom Wahlamt, wenn das Formblatt „Wahlvorschlag“ eingereicht wurde.
Auf dem Formblatt „Unterstützerunterschriften“ müssen Sie mindestens 10 Unterschriften von Personen sammeln, die Ihre Kandidatur unterstützen.
Wichtig: Diese Personen müssen wahlberechtigt sein. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte darf mit ihrer oder seiner Unterschrift nur eine Bewerberin oder einen Bewerber unterstützen. Mehrfache Unterschriften sind ungültig. Die eigene Kandidatur darf auch mit der eigenen Unterschrift unterstützt werden.
Deutsche mit Migrationshintergrund können ausschließlich kandidieren, wenn Sie entweder
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Sinne von § 4 Bundesvertriebenengesetz oder
- Eingebürgerte im Sinne des Ausländergesetzes (AuslG) und Staatsangehörigkeitsgesetzes (St AG) sind.
- und in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.
Diese Voraussetzungen müssen von den Betroffenen durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Einbürgerungskunde, Spätaussiedlerbescheinigung) glaubhaft gemacht werden, wenn sie in der Stadt Freiburg nicht bekannt sind.
Wie man in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird finden sie hier.
HINWEIS: Der letzte Termin für die Einreichung des Antrags auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist der 16.03.2025!
Wie GEHT ES NACH DER EINREICHUNG DER WAHLVORSCHLÄGE WEITER?
Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Der Ausschuss besteht aus drei Mitgliedern aus dem Kreis des Gemeinderates und aus drei Wahlberechtigten zur Migrantinnenbeirats-Wahl.
Die Sitzung des Wahlausschusses findet am 14.02.2025 statt.
Die Reihenfolge auf dem Wahlzettel richtet sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung. Über die Reihenfolge aller Bewerbungen, die am ersten Tag (08.01.2025) eingehen, entscheidet das Los.
Wie werde ich bei der Kandidatur unterstützt?
Wer sich erstmal allgemein über die Migrantinnenbeiratswahl informieren möchte, hat dazu Ende November und Anfang Dezember bei einer von vier Informationsveranstaltungen die Möglichkeit:
- Dienstag, 10.12.2024 von 19:00 bis 20:30 Uhr
- Samstag, 14.12.2024 von 14:00 bis 15:30 Uhr
- Montag, 16.12.2024 von 19:00 bis 20:30 Uhr
- Mittwoch, 18.12.2024 von 19:00 bis 20:30 Uhr
Die Veranstaltung findet jeweils im Raum Schauinsland im Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg) statt.
Bei der Veranstaltung werden Mitglieder des aktuellen Migrantinnenbeirats von ihrer Arbeit und ihren persönlichen Erfahrungen berichten. Außerdem informiert das Amt für Migration und Integration über den zeitlichen Rahmen der Wahlkampagne und steht für Fragen zur Verfügung.
Alle Kandidierenden, die sich für die Wahl zum Migrantinnenbeirat aufstellen lassen, werden vom Amt für Migration und Intergation während des gesamten Prozesses ihrer Kandidatur begleitet. Hierfür wird es ein Fotoshooting, ein Videodreh und Workshops geben.